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Flüchtlingsangelegenheiten

Hier erfahren Sie mehr über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen.

Aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, die Ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Bis zu einer anderweitigen Unterbringung oder Rückkehr in das Heimatland wird dieser Personenkreis in Lüdenscheid in Übergangsheimen untergebracht.

Rechtsgrundlagen

  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
  • Landesaufnahmegesetz (LAufG)

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Heitbreder

Herr Miß

Sozialarbeiterin

Frau Preising

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