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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Sie haben Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmlapflege? Informieren Sie sich hier.

Im Lüdenscheider Stadtgebiet gibt es z. Zt. 144 Baudenkmäler und 4 Bodendenkmäler (Stand 12/2003). So reichen die Denkmäler von der imposanten Schlossanlage Neuenhof im Elspetal über Wohnhausfassaden im Innenstadtbereich bis hin zu unscheinbaren Bodenvertiefungen des ehem. Eisenverhüttungebietes in der Rathmecke. Es gibt im heutigen Lüdenscheider Stadtgebiet eine breite Facette verschiedener Denkmäler, wobei der Schwerpunkt bei den Gebäuden der Gründerzeit lastet. Dies ergibt sich aus der geschichtlichen Entwicklung der Stadt, die stark durch die fortschreitende Industrialisierung geprägt wurde.

Durch das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen werden den Gemeinden als Untere Denkmalbehörde die Aufgaben nach diesem Gesetz zugewiesen. Dies sind insbesondere:

  • Die Führung der Denkmalliste
  • Anordnungen des vorläufigen Denkmalschutzes
  • Entscheidung über denkmalrechtliche Erlaubnisse
  • Ausstellung von Steuerbescheinigungen
  • Sicherung von Bodendenkmälern
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Bußgeldverfahren etc.

Die Untere Denkmalbehörde, die bei der Stadt Lüdenscheid dem Kulturamt, Altes Rathaus, zugeordnet ist, hilft den Denkmaleigentümern bei dem denkmalgerechten Umgang mit „ihrem“ Denkmal.

Weiterführende Informationen zum Thema Denkmalschutz in Lüdenscheid erhalten Sie hier.

Kosten

Mit Ausnahme bestimmter Dienstleistungen, wie z. B. der Erstellung einer Steuerbescheinigung nach dem Denkmalschutzgesetz, werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)

Denkmal, Denkmalschutz, Alt, Haus, Gebäude, Bodendenkmal, Baudenkmal, historisch, Gebäude, Fassade, Fenster, Tür, Straße, Wasser, Schloss, Hammer, Mühle, Hof, Denkmalliste, Kulturgurverzeichnis, Eintragung,

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Jessica Struckmeier

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