Beschaffung von Lernmitteln nach dem Schulgesetz
Hier erhalten sie Informationen über die Bereitstellung der im Unterricht benötigten Schulbücher durch die Stadt Lüdenscheid und über die Höhe des von den Erziehungsberechtigten zu erbringenden Eigenanteils für Schulbücher.
Im Rahmen des Schulgesetzes werden den Schülern Schulbücher oder sonstige dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind, zur Verfügung gestellt.
Der Bedarf an Schulbüchern, die von der Stadt Lüdenscheid als Schulträger zu beschaffen sind, wird von den einzelnen Schulen festgestellt. Die Beschaffung erfolgt über das Schulverwaltungs- und Sportamt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die zu beschaffenden Schulbücher in den allgemeinbildenden Schulen Durchschnittsbeträge festgesetzt. Der Eigenanteil in Höhe von 1/3 der Durchschnittbeträge ist von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Der Eigenanteil beträgt:
| - Grundschule und Kl. 1 - 4 Förderschule | 12,00 € |
|---|---|
- Hauptschule, Realschule, Kl. 5 - 10 Gymnasium, Gesamtschule, Förderschule | 26,00 € |
| - Kl. 11 - 13 Gymnasium, Gesamtschule | 23,67 € |
Die vom Eigenanteil zu beschaffenden Schulbücher werden den Erziehungsberechtigen von den Schulen mitgeteilt.
Der Eigenanteil entfällt für die Erziehungsberechtigten der Schüler/-innen, die zur Zeit Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten; dies gilt ebenso für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der betroffene Personenkreis wendet sich mit dem von der Schule ausgehändigten "Bücherzettel" an das Sozialamt der Heimatstadt/Gemeinde, das die Befreiung zur Leistung des Eigenanteils bestätigt. Die Schulbücher können dann über den Buchhandel bezogen werden. Die Buchhandlungen rechnen die Kosten mit dem Schulverwaltungs- und Sportamt ab.

