Berichtigung von Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen, ausländische Beteiligte
Hier erhalten Sie Informationen über die Möglichkeiten zur Berichtigung von Personenstandseinträgen.
Ein Personenstandseintrag ist in jedem Fall zu berichtigen, wenn ein Fehler auffällt. Kann der richtige Sachverhalt durch eine andere Urkunde bewiesen werden, wird die Änderung zeitnah im Personenstandseintrag beigeschrieben.
In manchen Fällen ist ein gerichtliches Verfahren zur Berichtigung erforderlich. In einem persönlichen Beratungsgespräch werden Ihnen die Voraussetzungen und der Ablauf des Gerichtsverfahrens erläutert. Der entsprechende Antrag wird zusammen mit Ihnen im Standesamt vorbereitet. Bitte melden Sie sich vorab telefonisch zu einem Gesprächstermin an.


