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Berichtigung von Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen, ausländische Beteiligte

Hier erhalten Sie Informationen über die Möglichkeiten zur Berichtigung von Personenstandseinträgen.

Ein Personenstandseintrag ist in jedem Fall zu berichtigen, wenn ein Fehler auffällt. Kann der richtige Sachverhalt durch eine andere Urkunde bewiesen werden, wird die Änderung zeitnah im Personenstandseintrag beigeschrieben.

In manchen Fällen ist ein gerichtliches Verfahren zur Berichtigung erforderlich. In einem persönlichen Beratungsgespräch werden Ihnen die Voraussetzungen und der Ablauf des Gerichtsverfahrens erläutert. Der entsprechende Antrag wird zusammen mit Ihnen im Standesamt vorbereitet. Bitte melden Sie sich vorab telefonisch zu einem Gesprächstermin an.

Kosten

Die Berichtigung ohne Gerichtsverfahren ist gebührenfrei. Der Antrag zur Einleitung des gerichtlichen Berichtigungsverfahrens ist ebenfalls gebührenfrei. Geringe Gerichtskosten entstehen nur, wenn Ihr Antrag bei Gericht abgelehnt wird.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 47 f. PStG

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Buchstaben A - J

Jürgen Gößlinghoff

Buchstaben K - Z

Petra Göldner-Haldimann

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