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Doppelname

Hier erfahren Sie mehr über die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen.

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann einen Doppelnamen führen. Er kann dem Ehenamen entweder seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er im Zeitpunkt der Ehenamensbestimmung geführt hat, voranstellen oder anfügen. Dies geschieht durch Erklärung beim Standesamt und ist auch noch nach der Eheschließung möglich. Die Erklärung ist an keine Frist gebunden. Die Hinzufügung des Namens kann widerrufen werden, eine erneute Hinzufügung ist dann allerdings nicht mehr möglich.

Wenn Sie eine solche Erklärung abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter der Telefonnummer 0 23 51 / 17- 1637 oder 17- 2295.

Kosten

Die Beurkundung dieser Erklärung ist mit 21,00 Euro sowie die entsprechende Bescheinigung hierüber mit 9,00 EUR gebührenpflichtig.

Notwendige Unterlagen

Bitte lassen Sie sich telefonisch beraten, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Rechtsgrundlagen

  • § 1355 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch

Standesamt

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Renate Forkel-Braatz

Tanja Schädel

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