Wiederannahme des Geburtsnamens
Möchten Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen?
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung beim Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Beispiel:
Frau Sommer geb. Herbst heiratet Herrn Winter. Sie bestimmen "Winter" zum Ehenamen, so dass die Frau nun "Winter geb. Herbst" heißt. Nach der Scheidung hat Frau Winter drei Möglichkeiten der Namensführung:
1. Sie heißt weiterhin Winter geb. Herbst.
2. Sie nimmt den Namen an, den sie bei der Eheschließung führte und heißt
wieder Sommer geb. Herbst.
3. Sie nimmt ihren Geburtsnamen an und heißt nun Herbst.
Wenn Sie eine solche Erklärung abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter der Telefonnummer 02351/ 17- 1637 oder 02351/ 17- 2295.


