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Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen

Sie möchten Widerspruch einlegen oder aber Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Meldedaten geben?

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden. Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer Einwilligung erteilen.Eine Datenweitergabe an Adressbuchverlage, ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern, bei der eine Verknüpfung mit anderen personenbezogenen Daten nicht zulässig ist, darf nur erfolgen, sofern Sie zuvor schriftlich Ihre Einwilligung erteilt haben. Soweit die Datenweitergabe nur nach Einwilligung erfolgen darf, können Sie diese verweigern bzw. eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können Sie bei der Anmeldung bei der Meldebehörde oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.

Notwendige Unterlagen

Die Erklärung kann persönlich im Bürgeramt abgegeben werden. Sie können aber auch das Formular auf dem Postweg an das Bürgeramt senden. Hinweis: Jede meldepflichtige Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr muss eine eigene Erklärung abgeben.

Rechtsgrundlagen

  • § 35 Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Martina Pfeiffer

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Regina Taxweiler-Friedrich

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