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Bewohnerparkausweis

Sie benötigen einen Bewohnerparkausweis?

Der Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum Parken in zuvor durch Ratsbeschluss festgelegten Parkbezirken. Der Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn Sie für die betreffende Straße in Lüdenscheid gemeldet sind oder der Zuzug in Kürze bevorsteht (dafür legen Sie bitte den Wohnungsmietvertrag bei Antragsstellung vor).

Sie müssen ein auf Sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder nachweisen, dass Sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. In diesem Falle ist es ausreichend, dass die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter Ihnen formlos oder auf dem Antragsformular schriftlich bestätigt, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde.

Der Bewohnerparkausweis wird in der Regel mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.

Hinweis: In bestimmten Sonderfällen ist die Ausstellung eines befristeten Bewohnerparkausweises möglich, beispielsweise bei der Verwendung eines Mietwagens nach einem Kfz-Unfall (bringen Sie bitte zur Antragsstellung die Schadensmeldung an die Versicherung und den Mietvertrag des Ersatzfahrzeugs mit).

Beim Bürgeramt erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 1,60 € auch eine Schutzhülle. So kann der Bewohnerparkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.

Kosten

Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €.

Für die Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises bei Verlust oder Kennzeichenänderung, wie auch für die Ausstellung eines befristeten Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung mitzubringen:

Führerschein, Fahrzeugschein, amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass) sowie ggf. eine Bestätigung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug ständig von Ihnen genutzt wird. Die Vorsprache kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung und den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung in den derzeit gültigen Fassungen
  • Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Anwohnerparken Parkkarte Halterbescheinigung Nutzerbescheinigung

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Martina Pfeiffer

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Regina Taxweiler-Friedrich

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