Bewohnerparkausweis
Sie benötigen einen Bewohnerparkausweis?
Der Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum Parken in zuvor durch Ratsbeschluss festgelegten Parkbezirken. Der Bewohnerparkausweis kann ausgestellt werden, wenn Sie für die betreffende Straße in Lüdenscheid gemeldet sind oder der Zuzug in Kürze bevorsteht (dafür legen Sie bitte den Wohnungsmietvertrag bei Antragsstellung vor).
Sie müssen ein auf Sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder nachweisen, dass Sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. In diesem Falle ist es ausreichend, dass die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter Ihnen formlos schriftlich bestätigt, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde. Sie können hierfür folgenden untenstehenden Vordruck verwenden: Formular - Antrag auf Erteilung einer Sonderparkgenehmigung für Bewohner (Halter-Nutzerbescheinigung).
Der Bewohnerparkausweis wird in der Regel mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
Hinweis: In bestimmten Sonderfällen ist die Ausstellung eines befristeten Bewohnerparkausweises möglich, beispielsweise bei der Verwendung eines Mietwagens nach einem Kfz-Unfall (bringen Sie bitte zur Antragsstellung die Schadensmeldung an die Versicherung und den Mietvertrag des Ersatzfahrzeugs mit).
Beim Bürgeramt erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 1,60 € auch eine Schutzhülle. So kann der Bewohnerparkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.

