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Lebensbescheinigung

Informationen auf dieser Seite:

Sie benötigen eine Lebensbescheinigung?

Lebensbescheinigungen werden größtenteils für Rentenzwecke erstellt. Die betreffende Person muss persönlich im Bürgeramt vorsprechen. Bei schriftlicher oder telefonischer Antragsstellung wird die Lebensbescheinigung nur mit dem Zusatz „gemäß Eintrag im Melderegister“ erteilt. Steuerliche Lebensbescheinigungen werden für Kinder ausgestellt, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde ihrer Eltern haben. Sie können schriftlich, telefonisch oder persönlich beantragt werden.

Notwendige Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder, ggf. eine Vaterschaftsanerkennung sowie ein amtliches Ausweisdokument (Personausweis/Reisepass) der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

ausländische Rente

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Gerda Sting

Regina Taxweiler-Friedrich

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