Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung
Sie sind schwerbehindert und möchten einen entsprechenden Antrag auf Feststellung Ihrer Behinderung stellen? Nähere Informationen erhalten Sie hier.An der Information im Bürgeramt erhalten Sie einen Vordruck auf Feststellung bzw. Verschlimmerung Ihrer Behinderung.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in der Vergangenheit durch das Versorgungsamt Soest. Seit dem 01.01.2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Feststellung von Schwerbehinderungen zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Märkischen Kreises oder beim Fachdienst Schwerbehindertenrecht und BAföG im Kreishaus II in Altena, Bismarckstraße 17, 58762 Altena (Tel.: 02352/966-60, Fax: 02352/966-7167).

