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Reisepass

Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass? Bedenken Sie bitte, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass (und/oder ein Visum) benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten EU-Länder ab dem 01.November 2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.

Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab dem 01.11.2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

Der Antrag für den ePass wird im Bürgeramt gestellt. Die Erstellung des ePasses erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Bitte beachten Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass die Lieferzeiten nach Antragsaufnahme vier bis sechs Wochen betragen können.

Alle bereits ausgestellten Pässe behalten ihre Gültigkeit. Die Erstellung des ePasses erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Den Inhaberinnen und Inhabern gültiger maschinenlesbarer Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile, die visafreie Einreise in die USA ist weiterhin möglich. Ein vorzeitiger Umtausch ist also nicht erforderlich.

Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Reisepasses sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit den Reisepass auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministerium des Innern und der von dort eigens für den ePass eingerichteten Seite.

Kosten

Die Gebühr beträgt bei Personen über 24 Jahren 59,00 Euro, ansonsten 37,50 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Für Vielreisende besteht auch die Möglichkeit, einen Pass mit 48 Seiten auszustellen. Die Mehrkosten hierfür betragen 22,00 Euro.

Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.

Notwendige Unterlagen

Die persönliche Vorsprache ist unumgänglich.

Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihren bisherigen Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Personalausweis bzw. Ihren Kinderausweis oder Kinderreisepass.

Lichtbild:

Für die Passantragstellung wird ein Passbild benötigt, an das hohe Ansprüche gestellt werden. Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite der Bundesdruckerei hinterlegte Fotomustertafel.

Verlust:

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind diese Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Führerschein sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Hinweis:

Für Antragsteller, die noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, muss grundsätzlich der Reisepassantrag von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt werden. Beide Elternteile legen bitte bei Vorsprache folgende Unterlagen vor:

  • den eigenen Pass oder Ausweis
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • die Elternbescheinigung (Link unten)

Ausnahmen entnehmen Sie bitte dem Formular Elternbescheinigung.

Ihr Kind muss Sie bei der Vorsprache zur Antragstellung des Reisepasses unbedingt begleiten.

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Reisen Urlaubsreisen Geschäftsreisen ePass

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Gerda Sting

Regina Taxweiler-Friedrich

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