Reisepass
Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass? Bedenken Sie bitte, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass (und/oder ein Visum) benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten EU-Länder ab dem 01.November 2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab dem 01.11.2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
Der Antrag für den ePass wird im Bürgeramt gestellt. Die Erstellung des ePasses erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Bitte beachten Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass die Lieferzeiten nach Antragsaufnahme vier bis sechs Wochen betragen können.
Alle bereits ausgestellten Pässe behalten ihre Gültigkeit. Die Erstellung des ePasses erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. Den Inhaberinnen und Inhabern gültiger maschinenlesbarer Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile, die visafreie Einreise in die USA ist weiterhin möglich. Ein vorzeitiger Umtausch ist also nicht erforderlich.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Reisepasses sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit den Reisepass auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministerium des Innern und der von dort eigens für den ePass eingerichteten Seite.

