Kinderreisepass
Sie benötigen für Ihr Kind einen Kinderreisepass?
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) grundsätzlich einen Kinderreisepass. Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:
Bitte beachten Sie, dass für die visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.

