Ordnungswidrigkeiten-Verfahren im Melderecht
Sie haben versäumt, sich an-, ab- oder umzumelden?
Nach den melderechtlichen Bestimmungen muss eine An-, Ab- oder Ummeldung spätestens eine Woche nach dem Bezug oder Wegzug aus der Wohnung erfolgen.
Sie haben sich zu spät an-, ab- oder umgemeldet? Dann müssen Sie je nach Dauer der Verspätung mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid rechnen. Verwarnungen werden in der Regel bis zu einer Verfristung von bis zu sieben Monaten ausgesprochen, darüber hinaus erfolgt der Erlass eines Bußgeldbescheides.

