Rathaus + Bürger
Schnellzugriff A-Z
Hier finden Sie wichtige Seiten im Schnellzugriff
Schriftgröße anpassen
Layout verändern
Diese Seite vorlesen (Alt + L)

Ordnungswidrigkeiten-Verfahren im Melderecht

Sie haben versäumt, sich an-, ab- oder umzumelden?

Nach den melderechtlichen Bestimmungen muss eine An-, Ab- oder Ummeldung spätestens eine Woche nach dem Bezug oder Wegzug aus der Wohnung erfolgen.

Sie haben sich zu spät an-, ab- oder umgemeldet? Dann müssen Sie je nach Dauer der Verspätung mit einer Verwarnung oder einem Bußgeldbescheid rechnen. Verwarnungen werden in der Regel bis zu einer Verfristung von bis zu sieben Monaten ausgesprochen, darüber hinaus erfolgt der Erlass eines Bußgeldbescheides.

Kosten

Es werden 5,00 € Verwarnungs- bzw. Bußgeld pro Monat der Verfristung erhoben. Im Bußgeldverfahren kommen mindestens 20,00 € Gebühr (§107 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz - OwiG) und 3,50 € Auslagen für die Zustellungsurkunde (§ 107 Abs. 3 OwiG) hinzu.

Rechtsgrundlagen

  • § 13 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NW)

Verwarnung Bußgeldbescheid verfristete Anmeldung verfristete Ummeldung verfristete Abmeldung Zuzug Umzug Wegzug

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Zum Seitenanfang | Zurück zur vorherigen Seite | Zur Startseite | Inhaltsverzeichnis | Kontakt | Impressum