Untersuchungsberechtigungsschein
Sie beginnen eine Ausbildung und sind bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig? Dann ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, für die Sie einen Untersuchungsberech-tigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigen.
Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Berufsausbildung prüfen lassen, ob sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf zu erlernen. Daher wird eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt. Für diese Untersuchung bekommen Sie im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.

