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Untersuchungsberechtigungsschein

Sie beginnen eine Ausbildung und sind bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig? Dann ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, für die Sie einen Untersuchungsberech-
tigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigen.


Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Berufsausbildung prüfen lassen, ob sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf zu erlernen. Daher wird eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt. Für diese Untersuchung bekommen Sie im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.

Notwendige Unterlagen

Bitte sprechen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter (Eltern oder Erziehungsberechtigte/r) persönlich im Bürgeramt  vor und bringen Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. 

Zur Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses notwendig.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden.

 

Rechtsgrundlagen

  • §§ 32 ff Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Ärztliche Untersuchung Ausbildungsuntersuchung kostenlose Untersuchung

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Martina Pfeiffer

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Regina Taxweiler-Friedrich

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