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Rundfunkgebührenbefreiung

Sie möchten von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden?

Ab dem 01.04.05 entscheidet die GEZ, 50656 Köln, über Ihren Antrag.

Nähere Einzelheiten zur GEZ-Befreiung finden Sie auf der Internetseite der GEZ. Eine/n Ansprechpartner/in bei der GEZ erreichen Sie unter der Telefonnummer 0221/5061-0 oder per Fax unter 0180/5821010.

Unter Bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie einen Sozialtarif bei der Deutschen Telekom. Nähere Einzelheiten erfahren Sie auf der Internetseite der Deutschen Telekom. Diesen Antrag können Sie bei der Deutschen Telekom stellen.

Notwendige Unterlagen

Dem Antrag ist eine Kopie des jeweiligen Leistungsbescheides beizufügen oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.

Rechtsgrundlagen

  • Staatsvertrag
  • Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

GEZ-Befreiung Radio Fernsehgerät Hörfunk

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Gerda Sting

Regina Taxweiler-Friedrich

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