Vorläufiger Bundespersonalausweis
Sie benötigen einen vorläufigen Personalausweis?
Zuständig für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist die Stadtverwaltung Lüdenscheid, wenn Sie hier Ihre Hauptwohnung haben. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokuments ist nicht möglich.
Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein vorläufiger Ausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.
Kosten
Die Gebühr für den vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis beträgt 10,00 €.
Notwendige Unterlagen
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass oder Kinderausweis mit. Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis in Verbindung mit Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde benötigt.
Bitte bringen Sie ein aktuelles Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit. (Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.)
Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bzw. bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. Es ist das Einverständnis von beiden Elternteilen notwendig. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil muss der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
Ersatzausweis vorübergehender Ausweis befristeter Ausweis Personalausweis in letzter Minute