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Anmeldung eines Wohnsitzes aus einer anderen Gemeinde

Sie ziehen nach Lüdenscheid und möchten sich hier anmelden? Willkommen!

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Lüdenscheid zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt,  müssen Sie sich innerhalb von einer Woche nach dem Einzug beim Bürgeramt anmelden.

Der Meldeschein muss von Ihnen persönlich unterschrieben vorgelegt werden. Die im Vordruck noch enthaltene Wohnungsgebererklärung ist nicht mehr erforderlich. Im Rahmen der Vereinfachung des Melderechts ist die früher vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung entfallen, ebenso die früher für die Anmeldung erforderliche Abmeldebestätigung.

Notwendige Unterlagen

Für die Anmeldung benötigen Sie lediglich die Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen und die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch).

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn an Ihrer Stelle ein Beauftragter kommt. Dann wird jedoch das vom Meldepflichtigen unterschriebene Anmeldeformular und die oben aufgeführten Unterlagen (Ausweisdokumente und Personenstandsurkunden) benötigt.

Rechtsgrundlagen

  • Melderechtsrahmengesetz und das Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuzug Anmeldung

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Gerda Sting

Regina Taxweiler-Friedrich

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