Behördliche Namensänderung
Sie möchten Ihren Namen ändern lassen?
Sie können Ihren Vor- oder/und Familiennamen in Ausnahmefällen auf Antrag ändern lassen, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Daher ist eine generelle Auskunft kaum möglich. Ein Antrag auf behördliche Namensänderung kann nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden. Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid, und dort ist auch der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen abzugeben. Entscheidungsbehörde ist der Landrat des Märkischen Kreises.
Für bestimmte Fallkonstellationen (Sie wollen z. B. nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen) gibt es die Möglichkeit der „öffentlich-rechtlichen Namensänderung“. Diese wird vom Standesamt bearbeitet und ist auch immer vorrangig gegenüber der „behördlichen Namensänderung“ zu prüfen.

