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Behördliche Namensänderung

Sie möchten Ihren Namen ändern lassen?

Sie können Ihren Vor- oder/und Familiennamen in Ausnahmefällen auf Antrag ändern lassen, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Daher ist eine generelle Auskunft kaum möglich. Ein Antrag auf behördliche Namensänderung kann nur von deutschen Staatsangehörigen, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder Kontingentflüchtlingen gestellt werden. Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid, und dort ist auch der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen abzugeben. Entscheidungsbehörde ist der Landrat des Märkischen Kreises.

Für bestimmte Fallkonstellationen (Sie wollen z. B. nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder annehmen) gibt es die Möglichkeit der „öffentlich-rechtlichen Namensänderung“. Diese wird vom Standesamt bearbeitet und ist auch immer vorrangig gegenüber der „behördlichen Namensänderung“ zu prüfen.

Kosten

Für die Änderung von Familiennamen kommen auf Sie in der Regel 512 € zu,

für die Änderung von Vornamen werden in der Regel 154 € erhoben.

Notwendige Unterlagen

  • Aufenthaltsbescheinigung
  • Führungszeugnis ab dem 14. Lebensjahr
  • ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
  • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
  • beglaubigte Abschrift des Familienbuches
  • ggf. Einkommensnachweis
  • ggf. Sorgerechtsnachweis
Weitere Unterlagen für jeden Einzelfall bitte erfragen.

Rechtsgrundlagen

  •   Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)

Vornamen Nachnamen Familiennamen

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

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