Fundsachen
Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen können Sie an der Information des Bürgeramtes abgeben. Als Finder können Sie einen Anspruch auf Finderlohn erheben. Zudem können Sie auch einen Anspruch auf die Fundsache erheben, sofern die Fundsache nicht vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt wird. Die Fundsache wird zunächst sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt, bevor die Fundsache an Sie ausgehändigt werden kann.
Sie haben etwas verloren?
Fundsachen können Sie an der Information des Bürgeramtes abholen. Eventuell wird eine Verwaltungsgebühr und ein Finderlohn für die Aufbewahrung der Fundsache erhoben.
Sie möchten eine Fundsache erwerben?
Im Bürgeramt können Fundsachen, die nicht abgeholt worden sind, gekauft werden. Diese werden in einer Vitrine im Wartebereich ausgestellt.
Virtuelles Fundbüro
Über den folgenden Link können Sie nach verlorenen Gegenständen suchen oder eine Fundanzeige aufgeben: Zugang zum Virtuellen Fundbüro Online der Stadtverwaltung Lüdenscheid.

