Führungszeugnis
Sie benötigen ein Führungszeugnis?
Im Führungszeugnis wird neben den vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient, z. B. bei der Arbeitsaufnahme, im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit, dass also keine Vorstrafe vorliegt. Man unterscheidet nach Privatführungszeugnissen (Belegart N), das i. d. R. für persönliche Zwecke ausgestellt wird und Behördenführungszeugnissen (Belegart O), die direkt den deutschen Behörden übersandt werden. Eine Einsichtnahme beim Amtsgericht vor Übersendung an die entsprechende Behörde ist möglich, sofern das Führungszeugnis Eintragungen enthält.
Das Führungszeugnis kann für jede Person ab 14 Jahren auf Antrag ausgestellt werden. Bei geschäftsunfähigen Personen ist der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter zu stellen. Eine Beantragung des Führungszeugnisses mit Vollmacht ist nicht möglich.
Üblicherweise ist das Führungszeugnis für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig. Besonderheiten gelten bei Führungszeugnissen, die bei ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen!
Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der Internet Seite des Bundesjustizamtes. Informationen zum Thema Führungszeugnisse mit Überbeglaubigung, die für Behörden im Ausland bestimmt sind erhalten Sie auf der Internet Seite des Auswärtigen Amtes.

