Rathaus + Bürger
Schnellzugriff A-Z
Hier finden Sie wichtige Seiten im Schnellzugriff
Schriftgröße anpassen
Layout verändern
Diese Seite vorlesen (Alt + L)

Führungszeugnis

Sie benötigen ein Führungszeugnis?

Im Führungszeugnis wird neben den vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient, z. B. bei der Arbeitsaufnahme, im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit, dass also keine Vorstrafe vorliegt. Man unterscheidet nach Privatführungszeugnissen (Belegart N), das i. d. R. für persönliche Zwecke ausgestellt wird und Behördenführungszeugnissen (Belegart O), die direkt den deutschen Behörden übersandt werden. Eine Einsichtnahme beim Amtsgericht vor Übersendung an die entsprechende Behörde ist möglich, sofern das Führungszeugnis Eintragungen enthält.

Das Führungszeugnis kann für jede Person ab 14 Jahren auf Antrag ausgestellt werden. Bei geschäftsunfähigen Personen ist der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter zu stellen. Eine Beantragung des Führungszeugnisses mit Vollmacht ist nicht möglich.

Üblicherweise ist das Führungszeugnis für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig. Besonderheiten gelten bei Führungszeugnissen, die bei ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen!

Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der Internet Seite des Bundesjustizamtes. Informationen zum Thema Führungszeugnisse mit Überbeglaubigung, die für Behörden im Ausland bestimmt sind erhalten Sie auf der Internet Seite des Auswärtigen Amtes.

Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 €. Für Führungszeugnisse mit Überbeglaubigung, die für Behörden im Ausland benötigt werden, wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € erhoben (davon sind 13,00 € in Form eines Verrechnungsschecks dem Bundeszentralregister mitzuschicken).

In Ausnahmefällen kann Gebührenbefreiung beantragt werden (z. B. bei Bezug von Sozialhilfe). Dafür wird bei der Beantragung des Führungszeugnisses ein gesonderter Antrag entgegengenommen.

Notwendige Unterlagen

Die persönliche Vorsprache des Antragstellers bzw. der Antragstellerin oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) ist erforderlich. Ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ist mitzubringen.

Rechtsgrundlagen

  • Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)

Ähnliche Produkte:

Führungszeugnis Polizeiliches Bundeszentralregister Erziehungsregister

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Gerda Sting

Regina Taxweiler-Friedrich

Zum Seitenanfang | Zurück zur vorherigen Seite | Zur Startseite | Inhaltsverzeichnis | Kontakt | Impressum