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Abmeldung des Lüdenscheider Wohnsitzes in eine andere Gemeinde

Sie ziehen aus Lüdenscheid fort und möchten Ihren Wohnsitz abmelden?

Ab dem 01.06.2004 wurde die Abmeldepflicht gelockert. Eine Abmeldung in Lüdenscheid ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.

Nur wenn Sie also ins Ausland ziehen, müssen Sie eine formelle Abmeldung beim Bürgeramt vorlegen. Weiter ist eine Abmeldung dann noch erforderlich, wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Lüdenscheid aufgeben und nur noch in Ihrer bisherigen Hauptwohnung wohnen oder wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Lüdenscheid aufgeben und keine neue Wohnung mehr beziehen (ohne feste Wohnung). Die Abmeldung ist innerhalb von einer Woche nach dem Auszug beim Bürgeramt vorzulegen.

Die im Vordruck noch enthaltene Wohnungsgebererklärung ist nicht mehr erforderlich. Im Rahmen der Vereinfachung des Melderechts ist die früher vorgeschriebene Wohnungsgebererklärung entfallen.

Notwendige Unterlagen

Nur wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen müssen Sie ein vollständig ausgefülltes und von einem der Meldepflichtigen unterschriebenes Abmeldeformular beim Bürgeramt vorlegen.

Rechtsgrundlagen

Melderechtsrahmengesetz und  Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Wegzug Aufgabe des Wohnsitzes 33

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Gerda Sting

Regina Taxweiler-Friedrich

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