Abmeldung des Lüdenscheider Wohnsitzes in eine andere Gemeinde
Sie ziehen aus Lüdenscheid fort und möchten Ihren Wohnsitz abmelden?Ab dem 01.06.2004 wurde die Abmeldepflicht gelockert. Eine Abmeldung in Lüdenscheid ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.
Nur wenn Sie also ins Ausland ziehen, müssen Sie eine formelle Abmeldung beim Bürgeramt vorlegen. Weiter ist eine Abmeldung dann noch erforderlich, wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Lüdenscheid aufgeben und nur noch in Ihrer bisherigen Hauptwohnung wohnen oder wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Lüdenscheid aufgeben und keine neue Wohnung mehr beziehen (ohne feste Wohnung). Die Abmeldung ist innerhalb von einer Woche nach dem Auszug beim Bürgeramt vorzulegen.
Die im Vordruck noch enthaltene Wohnungsgebererklärung ist nicht mehr erforderlich. Im Rahmen der Vereinfachung des Melderechts ist die früher vorgeschriebene Wohnungsgebererklärung entfallen.

