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Bundespersonalausweis

Sie benötigen einen Personalausweis? 

Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.

Sind Sie in Lüdenscheid mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Bürgeramt den neuen Personalausweis beantragen. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. Es ist das Einverständnis von beiden Elternteilen notwendig. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.

Informationen zum neuen Personalausweis können Sie auch auf dem Personalausweisportal des Bundesinnnenministeriums erhalten.Der neue Personalausweis

Kosten

Weitere Einzelheiten zu den Gebühren des neuen Personalausweises entnehmen Sie bitte dem obigen Link zum Personalausweisportal.

Notwendige Unterlagen

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis mit. Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der  Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis in Verbindung mit  Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde benötigt.

Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit. (Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.)

Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde,  Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor.

Rechtsgrundlagen

Bundespersonalausweisgesetz in der derzeit gültigen Fassung.

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Martina Pfeiffer

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Regina Taxweiler-Friedrich

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