Bundespersonalausweis
Sie benötigen einen Personalausweis?
Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind. Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.
Sind Sie in Lüdenscheid mit Hauptwohnung gemeldet, dann können Sie im Bürgeramt den neuen Personalausweis beantragen. Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.
Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig. Es ist das Einverständnis von beiden Elternteilen notwendig. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen.
Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist. Näheres hierzu erfahren auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.
| Informationen zum neuen Personalausweis können Sie auch auf dem Personalausweisportal des Bundesinnnenministeriums erhalten. | ![]() |


