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Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte, Steuer-ID

Sie suchen Informationen über Steueridentifikationsnummer oder der elektronischen Lohnsteuerkarte?

 Dann finden Sie hier mehr Informationen:

  1. Informationen und Hinweise zur Einführung der Identifikationsnummer für Steuerpflichtige - Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarten 2011
  2. Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Was ändert sich? Wie funktioniert das neue Verfahren? Wie sicher sind meine Daten?
  3. Einführung elektronische Lohnsteuerkarte - Zuständigkeitswechsel auf Finanzämter ab 2011
    Hinweis: Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für 2011 ihre Gültigkeit - Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale zu Beginn des Jahres 2011 sind ab sofort dem Finanzamt bekanntzugeben

1. Informationen und Hinweise zur Einführung der Identifikationsnummer für Steuerpflichtige - Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarten 2011:

 „Die Nummer für's Leben" 

Sinn und Zweck der Identifikationsnummer:

Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren (s)eine persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt nach § 139b der Abgabenordnung (AO). Sie ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie werden gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt für Steuern zu kontrollieren. Diese umfassen:

Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland).

Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgeramt.

Ziel der Einführung der ID-Nr. ist es, den Bürgern die Erledigung ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu erleichtern. Die ID-Nr. wird durch Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren modernisieren, vereinfachen und bürgerfreundlicher gestalten. Die Lohnsteuerkarte wird letztmalig im Jahr 2010 mit der Steueridentifikationsnummer ausgestellt. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahren deutlich erhöht.

Zuteilung an Kinder:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Identifikationsnummer auch Kindern zugeteilt wird. Dies ist erforderlich, weil schon ab Geburt eine Steuerpflicht begründet sein kann.

Verwendung der Identifikationsnummer:

Die ID-Nr. wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Sie ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber Finanzbehörden zu verwenden.

Lohnsteuer:

Das bisherige lohnsteuerrechtliche Ordnungsmerkmal (eTIN) wird durch die ID-Nr. ersetzt werden. Damit wird eine Voraussetzung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens geschaffen, wodurch auf die Karton-Lohnsteuerkarte verzichtet werden kann.

Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:

Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses).

Sollten Sie Ihre Identifikationsnummer noch nicht erhalten haben bzw. ist diese nicht auf der Lohnsteuerkarte 2010 aufgetragen, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid unter der Telefonnummer: 02351/17-1666. Öffnungszeiten: Mo, Di und Do: 8:30 Uhr - 17:30 Uhr, Mi, Fr, Sa: 8:30 Uhr - 13:00 Uhr.

Allgemeine Informationen:

Allgemeine Informationen zur ID-Nr. erhalten Sie im Internet unter: www.identifikationsmerkmal.de

Weiterführende Fragen zur Identifikationsnummer: beantwortet Ihnen gerne das steuerliche Info-Center des Bundeszentralamtes für Steuern (53225 Bonn - An der Küppe 1) unter der Rufnummer: 01805-43783837 (die Kosten betragen 0,14 EUR/min - Mo bis Do von 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr von 8:00 bis 16:00 Uhr oder per Mail unter pers-idnr@bzst.bund.de. Schriftliche Anfragen können auch an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn übermittelt werden.

Sie können sich auch direkt an das Finanzamt Lüdenscheid unter der Rufnummer 02351/155-0 wenden. Öffnungszeiten des Bürgerbüros des Finanzamtes: 7:00 Uhr - 14:00 Uhr, Donnerstag: 7:00 Uhr - 17:00 Uhr, Freitag: geschlossen oder unter www.finanzamt-luedenscheid.de.

2. Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Was ändert sich? Wie funktioniert das neue Verfahren? Wie sicher sind meine Daten?

Diesbezügliche Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre des Bundesministeriums der Finanzen "Die elektronische Lohnsteuerkarte".

3. Einführung elektronische Lohnsteuerkarte - Zuständigkeitswechsel auf Finanzämter ab 2011
Hinweis: Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für 2011 ihre Gültigkeit - Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale zu Beginn des Jahres 2011 sind ab sofort dem Finanzamt bekanntzugeben.

Hierzu wird Ihnen ein Informationsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen angeboten. Bei diesbezüglichen Anträgen und weitergehenden Fragen ist das Finanzamt Lüdenscheid unter der Rufnummer 02351/155-0 Ihr Ansprechpartner.

Notwendige Unterlagen

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass/ausländischer Pass)
  • ggf. Vollmacht der steuerpflichtigen Person

Rechtsgrundlagen

  • Lohnsteuerrichtlinien
  • Einkommensteuergesetz
  • Abgabenordnung

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Gabriele Götze

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Gerda Sting

Regina Taxweiler-Friedrich

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