Leinen- und Maulkorbbefreiung
Sie möchten Ihren Hund vom Leinen- und Maulkorbzwang befreien lassen?
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rasse und großen Hunden. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rasse dürfen grundsätzlich nur mit Leine und Maulkorb geführt werden.
Als Halter eines solchen Hundes können Sie allerdings den Hund von Leine und/oder Maulkorb befreien lassen. Hierzu müssen Sie den Nachweis führen, dass von Ihrem Hund keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist. Diesen Nachweis können Sie durch eine Verhaltensprüfung erbringen.

