Kampfmittelfund
Hier können Sie sich informieren, wie Sie sich im Falle eines Munitionsfundes verhalten sollten.
Melden Sie einen vermuteten Kampfmittelfund umgehend der unten genannten Kontaktperson. Baugrundstücke müssen auch in Hinsicht auf ihre Kampfmittelfreiheit (z.B. Bomben, Munition aus dem Krieg) für bauliche Anlagen geeignet sein. Um unnötige Bauverzögerungen zu vermeiden, sollte bereits vor Stellung des Bauantrages eine Kampfmittelüberprüfung durchgeführt werden.

