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Grundsteuer

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks? Hier können Sie sich über die Grundsteuer informieren.

Zu den Grundbesitzabgaben gehören neben den Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren auch die Grundsteuern.

Versteuert wird jeder Grundbesitz, egal ob er

  • land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A),
  • bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
  • gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).

Den Wert eines Grundstücks legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert ermittelt das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag.

Der Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen berechnet auf Grundlage dieses Grundsteuermessbetrages die Grundsteuer, in dem sie ihn mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert. Der Hebesatz der Stadtverwaltung Lüdenscheid beträgt in 2011 für die Grundsteuer A 232% und für die Grundsteuer B 429%.

Die Vorauszahlungsraten werden jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Die Höhe der Raten wird Ihnen jeweils am Anfang eines Jahres mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben mitgeteilt.

Möchten Sie die Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen? Dann finden Sie hier das Formular für die Einzugsermächtigung.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für die Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Hebesätze werden in der Haushaltssatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid festgesetzt.

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Schäfer

Frau Sturm

Harald Hentschel

Karola Schürholz

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