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Grundbesitzabgaben: Eigentümerwechsel an einem Grundstück bzw. an einer Eigentumswohnung

Sie haben Ihr Haus verkauft? Oder möchten eine Eigentumswohnung kaufen? Lesen Sie hier, was bei einem Eigentümerwechsel zu beachten ist.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, wird das Grundstück vom Finanzamt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres dem neuen Eigentümer zugerechnet.

Um private Verrechnungen zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer hinsichtlich der Grundbesitzabgaben weitgehend überflüssig zu machen, bieten wir Ihnen die Umschreibung zum nächsten auf den wirtschaftlichen Übergang des Grundstücks folgenden Monat an.

Rechtsgrundlagen

Die Grundbesitzabgaben werden nach der Abgabenordnung und dem Grundsteuergesetz berechnet.

Ähnliche Produkte:

Grundstücksverkauf, Eigentumsübergang, Umzug, Eigenheim

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Behrendt

Sabine Dahlhaus

Alexandra Eitner

Frau Schäfer

Frau Sturm

Gabriele Götze

Harald Hentschel

Jill Koch

Barbara Kopietz-Dette

Brigitte Liebich

Nadine Nüsgen

Tessa Rosenau

Dietmar Schmidt

Karola Schürholz

Gerda Sting

Regina Taxweiler-Friedrich

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