Grundbesitzabgaben: Eigentümerwechsel an einem Grundstück bzw. an einer Eigentumswohnung
Sie haben Ihr Haus verkauft? Oder möchten eine Eigentumswohnung kaufen? Lesen Sie hier, was bei einem Eigentümerwechsel zu beachten ist.
Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, wird das Grundstück vom Finanzamt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres dem neuen Eigentümer zugerechnet.
Um private Verrechnungen zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer hinsichtlich der Grundbesitzabgaben weitgehend überflüssig zu machen, bieten wir Ihnen die Umschreibung zum nächsten auf den wirtschaftlichen Übergang des Grundstücks folgenden Monat an.

