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Vergnügungssteuer

Informationen auf dieser Seite:

Hier finden Sie Informationen zur Vergnügungssteuer.

Bieten Sie Tanzverstanstaltungen an und nehmen dafür Eintrittsgeld? Haben Sie einen Spielautomaten in Ihrer Gaststätte aufgestellt?

Dies sind nur wenige Beispiele für Vergnügungen oder Veranstaltungen, die Sie bei der Stadtverwaltung Lüdenscheid anmelden müssen, weil sie steuerpflichtig sind.

So sind Spielapparate mit oder ohne Gewinnmöglichkeit umgehend nach deren Aufstellen bzw. Entfernen an- bzw. abzumelden. Veranstaltungen gewerblicher Art sind bereits zwei Wochen vor deren Beginn der Steuerabteilung mitzuteilen.

Nähere Einzelheiten können Sie in der Vergnügungssteuersatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid nachlesen, oder fragen Sie Ihren Ansprechpartner.

Möchten Sie die Vergnügungssteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen? Dann finden Sie hier das Formular für die Einzugsermächtigung.

Rechtsgrundlagen

  • Die maßgeblichen Regelungen zur Vergnügungssteuer finden Sie in der Vergnügungssteuersatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid.
  • Allgemeine Regelungen finden Sie im Kommunalabgabengesetz.

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Spielautomaten, Automaten, Automatensteuer, Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte, Daddel

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Harald Hentschel

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