Hundesteuer
Sie haben einen Hund? Lesen Sie hier, was Sie über die Hundesteuer wissen sollten.
Sie haben einen neuen Hund? Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Lüdenscheid gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Lüdenscheid in eine andere Stadt wegziehen.
In der Hundesteuersatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid können Sie nachlesen, welche Hunde von der Steuer befreit sind. Bitte nehmen Sie hierzu auch die Beratung des Bürgeramtes in Anspruch.
Kosten
Die Hundesteuer beträgt zur Zeit jährlich, wenn
- nur ein Hund gehalten wird, 85,20 €,
- zwei Hunde gehalten werden, je Hund 102,00 €,
- drei und mehr Hunde gehalten werden, je Hund 120,00 €,
- ein oder mehr Kampfhunde gehalten werden, je Kampfhund 613,20 €.
Welche Hunde zu den Kampfhunden gehören, können Sie in der Hundesteuersatzung nachlesen.
Möchten Sie die Hundesteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen? Dann finden Sie hier das Formular für die Einzugsermächtigung.
Notwendige Unterlagen
An- und Abmeldeformulare stehen online zur Verfügung. Sie können auch ein entsprechendes Formular im Bürgeramt bekommen. Die Anmeldungen enthalten Angaben über Anschaffungsdatum, Alter, Rasse und den Vorbesitzer des Hundes. Die Abmeldungen sollen Angaben über die Rasse und das Abschaffungsdatum enthalten. Gegebenfalls ist auch eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.
Rechtsgrundlagen
Die Hundesteuer wird erhoben nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der Hundesteuersatzung der Stadtverwaltung Lüdenscheid.