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Ortsrecht - Satzungen der Stadt Lüdenscheid

Rechte und Pflichten in der Stadt Lüdenscheid

Damit das Zusammenleben von Menschen funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten – von der Abfallentsorgung bis hin zu den Wochenmarktgebühren – durch ortsrechtliche Vorschriften regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Dieses geschieht insbesondere durch den Erlass von Satzungen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Beitrags- und Gebührensatzungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen, Gestaltungssatzungen und Bauleitpläne. Die Summe all dieser Vorschriften, die durch den Rat zu beschließen und in den Lokalausgaben der Tageszeitungen (Lüdenscheider Nachrichten und Westfälische Rundschau) zu veröffentlichen sind, bezeichnet man als „Ortsrecht“.

Das gesamte Lüdenscheider Ortsrecht kann unter dem Punkt Ortsrechtssammlung eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Satzungen, Rechtsverordnungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen, Bauleitpläne, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Bauvorschriften, Gestaltungsvorschriften

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

- Grundsatzangelegenheiten -

Petra Noack

- Bekanntmachungsverfahren -

Karin Schmidt

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