Altersjubiläen
Die Stadt Lüdenscheid gratuliert zum Geburtstag!
Die Stadt Lüdenscheid gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Vollendung des 90. und 95. Lebensjahres, wenn der Stadtverwaltung Lüdenscheid der Geburtstag zuvor durch die Jubilarin oder den Jubilar selbst, Angehörige, Verwandte oder Bekannte mitgeteilt wird.
Ab dem 100. Geburtstag erfolgt automatisch eine jährliche Gratulation durch die Stadtverwaltung Lüdenscheid. Sollte die Jubilarin oder der Jubilar jedoch erst im laufenden Jahr nach Lüdenscheid gezogen sein, ist in dem Fall eine Meldung - wie beim 90. beziehungsweise 95. Geburtstag - an die Stadtverwaltung Lüdenscheid, Fachdienst Rat und Bürgermeister, erforderlich.
Sofern von den Jubilaren keine persönliche Gratulation durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Stadt Lüdenscheid gewünscht wird, erfolgt eine postalische Zustellung der Glückwünsche.

