Steuern und Gebühren
Dieser Bereich ist zuständig für die Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und für die Grundbesitzabgaben. Zu den Grundbesitzabgaben gehören Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren sowie Straßenreinigungsgebühren.
Bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer ist das Veranlagungsverfahren zweigeteilt. Die Besteuerungsgrundlagen werden für beide Steuerarten vom Finanzamt ermittelt. Von dem Bereich Steuern werden die von der Finanzverwaltung übermittelten Daten ausgewertet und bilden danach die Grundlage für die von ihr erteilten Steuerbescheide. Wenn Sie Ihren Hund an- oder abmelden oder die Plaketten für Ihren Mülleimer austauschen möchten, können Sie gerne auch den Service des Bürgeramtes in Anspruch nehmen. In Steuerangelegenheiten - Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer - und bei Fragen zu Ihrem Bescheid über die Grundbesitzabgaben wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Fachdienstes, die Sie gerne beraten.
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| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Zuständig für:
- Gewerbesteuer
- Grundbesitzabgaben: Eigentümerwechsel an einem Grundstück bzw. an einer Eigentumswohnung
- Grundsteuer
- Grundsteuer-Erlass
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer

