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Örtliche Rechnungsprüfung (14)

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Die örtliche Rechnungsprüfung unterstützt den Rat bei der Prüftätigkeit gegenüber der Stadtverwaltung. Um die Unabhängigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung gegenüber der Stadtverwaltung zu gewährleisten, ist die örtliche Rechnungsprüfung aufgrund der Bestimmungen der Gemeindeordnung dem Rat der Stadt unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich.

Über die einzelnen Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung können Sie sich informieren, in dem Sie die unten stehende Dienstleistung Rechnungsprüfung anklicken.

 

TagUhrzeit
Montag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!


 

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