Fachdienst Personal/Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung der ihr nach § 3 Arbeitsschutzgesetz übertragenen Pflichten hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.
Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Umsetzung der Vorschriften, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienen, sowie die Einführung neuer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit den für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen Schulungen und Unterweisungen durchgeführt.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 bis 12.00 Uhr |

