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Umgebungslärm

Umgebungslärm allgemein

Mit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie der EU am 25.06.2002 wurde ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des sog. Umgebungslärms in Europa festgelegt. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm zu verhindern bzw. zu vermindern und diesen vorzubeugen.
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte durch die  Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Demnach sind in Deutschland die Kommunen für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie zuständig.                      

Dabei wird im Sinne der EU-Richtlinie unter „Umgebungslärm“ der Lärm, der durch Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr, Industrie hervorgerufen wird, verstanden. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm in Verkehrsmitteln etc. fallen nicht unter diese Richtlinie. 

Für die Städte und Gemeinden, die außerhalb von Ballungsräumen liegen und von Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes-, Landesstraßen) mit mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr durchquert werden, hat das Land NRW die sog. Lärmkartierung der 1. Stufe durchgeführt – also auch für die Stadt Lüdenscheid. In diesen Lärmkarten ist die Lärmbelastung, die auf Berechnungen beruht, getrennt nach den jeweiligen Lärmarten Straßen- und Luftverkehr und Industrie dargestellt.
Anzumerken ist, dass die Lärmart Schienenverkehr – ausgehend von Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes - durch das Eisenbahnbundesamt kartiert wird. Damit die Lärmkarten europaweit verglichen werden können, werden als einheitliche Kenngrößen für die Geräuschimmissionen die Größen Lden und Lnight verwendet.

Lden definiert sich als über alle 24-stündigen Tage des Jahres mit Gewichtsfaktoren von 5 dB (A) für die vierstündige Abendzeit (18 – 22 Uhr) und 10 dB (A) für die achtstündige Nachtzeit (22 – 6 Uhr) gemittelter Schalldruckpegel. Mit diesen Gewichtsfaktoren wird der erhöhten Lästigkeit des Lärms in diesen Zeiten Rechnung getragen. Lnight ist ein gemittelter Schalldruckpegel über alle 8-stündigen Nachtzeiten (22 bis 6 Uhr) des Jahres. 

Bis zur Mitte des Jahres 2012 werden vom Land NRW für die Kommunen außerhalb der Ballungsräume und für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr die Lärmkarten der 2. Stufe berechnet. So werden für Lüdenscheid weitere Straßenzüge lärmkartiert.

 

Lärm

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