Fachdienst Standesamt (34)
Die Eheschließung ist aus dem Tätigkeitsfeld der Standesbeamten jene Funktion, die das Bild dieses Amtes sicherlich am stärksten prägt.
Wie Sie den weiter unten angeführten Links entnehmen können, gehören aber noch viele weitere Aufgaben zum Zuständigkeitsbereich der "Zivilpastoren", u.a. die Beurkundung von Geburten, Sterbefällen, Lebenspartnerschaften und die Entgegennahme von Namenserklärungen.
Das Standesamt stellt außerdem für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, bei Bedarf ein Ehefähigkeitszeugnis aus.
Für Deutsche, die im Ausland geheiratet haben, kann auf Antrag die Eheschließung im deutschen Eheregister beurkundet werden.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, so kann dies ebenfalls auf Antrag im deutschen Geburten- bzw. Sterberegister beurkundet werden.
Die beim Standesamt geführten Personenstandsregister werden fortgeführt, wenn sich Änderungen ergeben.
Das Standesamt kann aus den hier geführten Personenstandsregistern Urkunden ausstellen.
Rathaus
Rathausplatz 258507 Lüdenscheid
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Routenplaner
Anreise mit öffentlichen
Verkehrsmitteln
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr |
Zuständig für:
- Anmeldung zur Eheschließung
- Antrag auf Elterngeld
- Antrag auf Kindergeld
- Berichtigung von Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen, ausländische Beteiligte
- Berichtigung von Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen, deutsche Beteiligte
- Doppelname
- Ehefähigkeitszeugnis
- Ehenamensbestimmung
- Eheschließung
- Elternbriefe
- Geburtsanmeldung
- Lebenspartnerschaft
- Nachbeurkundungen in deutschen Personenstandsregistern
- Namenserklärung für Vertriebene und Spätaussiedler
- Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
- Scheidungsanerkennung
- Stammbuch
- Sterbefallanzeige
- Urkundenausstellung
- Wiederannahme des Geburtsnamens



