Gemeindlicher Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Lüdenscheid
Datenschutz bei der Stadt Lüdenscheid
Die Stadtverwaltung verarbeitet in vielfältiger Weise personenbezogene Daten, zum Beispiel in den Bereichen Bürgeramt, Soziale Hilfen und Jugend. Durch die in allen Bereichen zunehmenden Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat die Frage nach den damit verbundenen Risiken die Privatsphäre für die Bürgerinnen und Bürger eine besondere Bedeutung erlangt.
Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)verpflichtet die Stadt Lüdenscheid als öffentliche Stelle das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das heißt das Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung der eigenen Daten, zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe verarbeitet werden. Unter der Verarbeitung der Daten ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie das Nutzen personenbezogener Daten zu verstehen.
Der behördliche Datenschutzbeauftrage hat darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW und anderer spezialgesetzlicher Regelungen zum Datenschutz innerhalb der Stadtverwaltung Lüdenscheid eingehalten werden. Er ist Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Stadtverwaltung Lüdenscheid sowie für alle Beschäftigten der Stadt Lüdenscheid in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Lüdenscheid ist nicht zuständig für Datenschutzfragen, die die Tätigkeiten anderer Behörden oder privater Unternehmer betreffen. Dies gilt auch für Lüdenscheider Unternehmen. In diesen Fällen sollten sich betroffene Personen an die Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörden oder an die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRWund gegebenenfalls an den Bundesbeauftragten für den Datenschutzwenden.
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