
Das freiwillige Engagement der Bürger ist eine der tragenden Säulen unseres Gemeinwesens.
Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient öffentliche Anerkennung. Deshalb gibt es in Nordrhein-Westfalen die Ehrenamtskarte, die im Januar 2010 auch im Märkischen Kreis eingeführt wird. Mit ihr sagen der Märkische Kreis und seine Städte sowie Gemeinden in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen besonders Engagierten Dankeschön.
Die Ehrenamtskarte ermöglicht ihren Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen nicht nur im Märkischen Kreis, sondern auch in allen übrigen teilnehmenden Kommunen des Landes. Auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de können diese Vergünstigungen abgefragt werden - siehe Link weiter unten.
Der Märkische Kreis hat in enger Abstimmung mit seinen Städten und Gemeinden die Vorbereitungen zur Einführung der Ehrenamtskarte getroffen. Insbesondere galt es, einheitliche Regelungen für das Antragsverfahren zu treffen.
Die Bürgermeister haben sich auf die folgenden Regelungen verständigt:
- Grundsätzlich gilt, dass der Ort der Antragstellung der Ort der ehrenamtlichen Tätigkeit ist. Übt zum Beispiel eine Bürgerin oder ein Bürger aus einer Nachbarstadt die ehrenamtliche Tätigkeit in Lüdenscheid aus, so stellen diese Personen den Antrag bei der Stadt Lüdenscheid.
- Nicht nur ausschließlich juristische Personen wie etwa Vereine, eine Arbeitsgemeinschaft können Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit sein. In manchen Fällen kann auch die intensive ehrenamtliche Betreuung von Personen Grundlage für die Beantragung sein.
- Die vorausgegangene Tätigkeitsdauer muss sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren mit wenigstens fünf Wochenstunden beziehungsweise 250 Stunden pro Jahr erstrecken.
- Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, wobei eine Verlängerung bei nachweislicher Fortdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt.
- Die Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt mit zwei Unterschriften. Ausnahmen, wie im oben angeführten Fall der Betreuung kranker und hilfsbedürftiger Personen, sind möglich. Die Bestätigung kann in derartigen Fällen zum Beispiel durch den behandelnden Arzt erfolgen.
Diese und alle weiteren Informationen zur Antragstellung sowie das entsprechende Bewerbungsformular können von der Homepage heruntergeladen werden. Als persönliche Ansprechpartnerin steht Ihnen Charlene Degenhardt (Rathaus, Zimmer 107) unter der Rufnummer 02351 / 171241 gerne zur Verfügung.
Zur Ausgabe der ersten Ehrenamtskarten hatte der Märkische Kreis, zusammen mit den Städten und Gemeinden, geplant Anfang Februar 2010 eine Festveranstaltung auszurichten.
Aufgrund der Wetterlage wurde diese Veranstaltung verschoben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand findet die Veranstaltung nun im März 2010 statt. Die Ehrenamtskarten-Bewerber werden frühzeitig schriftlich darüber informiert.


