
Am 13. Mai 2012 fand die Wahl zum 16. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich in seiner Sitzung vom 14.03.2012 aufgelöst. Damit sind innerhalb von 60 Tagen nach diesem Beschluss Neuwahlen erforderlich geworden. Diese vorgezogene Wahl fand am Sonntag, dem 13. Mai 2012, statt.
Gewählt wurde in Nordrhein-Westfalen wie schon bei der letzten Wahl vor zwei Jahren nach einem Mischsystem aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Für die Zusammensetzung des Landtags ist das Verhältnis der für die verschiedenen Parteien abgegebenen Stimmen ausschlaggebend. NRW ist in 128 Wahlkreise mit etwa gleich großer Bevölkerungszahl aufgeteilt. Lüdenscheid ist dem Wahlkreis 123 Märkischer Kreis III zugeordnet, der den südlichen Märkischen Kreis umfasst. In Lüdenscheid waren ca. 52.800 Personen zur Stimmabgabe bei der Landtagswahl berechtigt.
Wer war wahlberechtigt?
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) waren alle, die
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und die
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (27.04.2012) in Nordrhein-Westfalen gewohnt haben.
Für das passive Wahlrecht galten die gleichen Bedingungen, mit dem Unterschied, dass die Kandidatin/der Kandidat seit drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnhaft sein musste.



