
Der Landtag NRW hat im Juni 2009 mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden grundlegende Änderungen des § 27 GO NRW (Ausländerbeiräte) beschlossen. Das Gesetz setzt im Wesentlichen die im Rahmen des laufenden Modellversuchs gesammelten Erfahrungen der Städte um, die in Abweichung zum bisherigen § 27 GO NRW und auf Basis der Experimentierklausel anstelle von Ausländerbeiräten sog. Integrationsräte oder –ausschüsse gebildet haben.
Die Änderung des § 27 GO NRW sieht die Bildung eines Integrationsrates als Regelfall vor, wenn in Gemeinden mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben. Der Integrationsrat wird gebildet, in dem die Migrantenvertreter und Migrantenvertreterinnen unmittelbar gewählt werden und die vom Rat bestellten Ratsmitglieder hinzutreten. Der Integrationsrat hat beratende Funktion und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Vertreter.
Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in seiner Sitzung vom 05.10.2009 folgenden Beschluss gefasst:
- Es soll ein Integrationsrat mit insgesamt 12 Mitgliedern gebildet werden.
Dieser besteht aus 8 in Urwahl gewählten Migrantenvertretern und 4 vom Rat benannten Ratsmitgliedern. - Die Wahl zum Integrationsrat findet am 07.02.2010 statt.
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