Dieter Dzewas - Politischer Repräsentant und Verwaltungschef
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen legt fest, dass die Verwaltung der Gemeinde durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird. Die Lüdenscheider Bevölkerung wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten, beide wurden im Jahr 2009 jeweils in Direktwahlen - der Rat für fünf Jahre, der Bürgermeister erstmalig für sechs Jahre - von den Bürgerinnen und Bürgern Lüdenscheids gewählt. Als Bürgermeister ist Dieter Dzewas Vorsitzender des Rates und hat Stimmrecht, obwohl er selbst nicht Mitglied des Rates ist.
Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und damit oberster politischer Repräsentant ist Bürgermeister Dieter Dzewas in Doppelfunktion auch Chef der Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte der Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist er der gesetzliche Vertreter der Stadt Lüdenscheid und Dienstvorgesetzter aller Verwaltungsmitarbeiter.
Die Gemeindeordnung hat für die beiden Funktionen des Bürgermeisters eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen. Die ehrenamtliche Stellvertretung haben der Erste Stellvertretende Bürgermeister Otto Bodenheimer und die Zweite Stellvertretende Bürgermeisterin Ursula Meyer inne. Die Stellvertretung im Amt für Verwaltungsaufgaben übernimmt der Erste Beigeordnete Dr. Wolfgang Schröder (Sozialdezernent).




