Der Landtag NRW hat im Juni 2009 mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden grundlegende Änderungen des § 27 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - Integration - beschlossen. Das Gesetz setzt im Wesentlichen die im Rahmen des laufenden Modellversuchs gesammelten Erfahrungen der Städte um, die in Abweichung zum bisherigen § 27 GO NRW und auf Basis der Experimentierklausel anstelle von Ausländerbeiräten sog. Integrationsräte oder –ausschüsse gebildet haben.
Die Änderung des § 27 GO NRW sieht die Bildung eines Integrationsrates als Regelfall vor, wenn in Gemeinden mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben. Der Integrationsrat wird gebildet, in dem die Migrantenvertreter und Migrantenvertreterinnen unmittelbar gewählt werden und die vom Rat bestellten Ratsmitglieder hinzutreten. Der Integrationsrat hat beratende Funktion und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Vertreter.
Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in seiner Sitzung am 05.10.2009 den Beschluss gefasst, einen Integrationsrat mit insgesamt 12 Mitgliedern zu bilden. Dieser soll aus 8 in Urwahl gewählten Migrantenvertretern und Migrantenvertreterinnen sowie 4 vom Rat benannten Ratsmitgliedern bestehen.
Bei der Wahl des Integrationsrates der Stadt Lüdenscheid am 07.02.2010 ist die Wahlbeteiligung gegenüber der Wahl von 2004 mehr als verdoppelt worden! Die Wahlbeteiligung lag bei 9,90 % gegenüber 4,28 % im Jahre 2005.
Insgesamt gaben 840 von 8.646 Wahlberechtigten ihre gültige Stimme für eine Liste oder für eine Einzelbewerberin bzw. einen Einzelbewerber ab.




