Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse in schriftlicher Form dargelegt wird; sichergestellt ist, dass diese keine Angaben enthalten, die sich auf natürliche Personen beziehen lassen und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint.
Die Gebühren liegen gemäß der Vermessungs- u. Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) für bis zu 10 mitgeteilte Vergleichswerte über unbebaute oder bebaute Grundstücke bei 120,-- €.
Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen Frau Florin Tel. 02351/17-1685 und
Herr Hilmert Tel. 02351/17-2685 zur Verfügung.


