Diese Seite vorlesen (Alt + L)

Auskünfte aus der Kaufpreis­sammlung

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse in schriftlicher Form dargelegt wird; sichergestellt ist, dass diese keine Angaben enthalten, die sich auf natürliche Personen beziehen lassen und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. 

Die Gebühren liegen gemäß der Vermessungs- u. Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) für bis zu 10 mitgeteilte Vergleichswerte über unbebaute oder bebaute Grundstücke bei 120,-- €.

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen Frau Florin Tel.  02351/17-1685 und
Herr Hilmert Tel. 02351/17-2685 zur Verfügung.