für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Rechte
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, und über den Wert von Rechten an Grundstücken (Wohnrechte).
Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 7 der Vermessungs- u. Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW). Zudem werden z. Zt. 19 % Umsatzsteuer erhoben.
Die Gebühr ist abhängig vom ermittelten Verkehrswert.
Hierzu einige Beispiele (Gebühren ohne Umsatzsteuer):
| Verkehrswert € | Gebühr € |
|---|
| 50.000 | 1.100 |
| 100.000 | 1.200 |
| 150.000 | 1.300 |
| 200.000 | 1.400 |
| 300.000 | 1.600 |
| 500.000 | 2.000 |
Für mitzubewertende Rechte, weitere Stichtage und sonstige Besonderheiten legt die VermWertGebO NRW Zuschläge fest.
Zur Bearbeitung des Gutachtens reicht ein schriftlicher Antrag (sh. Link unten) mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag). Wenn Sie nicht selbst Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.). Sie können das Formular nach dem Ausfüllen am Bildschirm entweder online versenden (Daten werden verschlüsselt an den Formularserver übertragen) oder ausdrucken und an die angegebene Postanschrift schicken.
Zur Beratung steht Ihnen Herr Hilmert unter Tel. 02351/17-2685 zur Verfügung.