Nach § 193 BauGB i. V. mit § 5 GAVO NW obliegen dem Gutachterausschuss im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Erstattung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, auch für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- Erstattung von Gutachten in Sanierungsgebieten
- Ermittlung von sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen
- Ermittlung der Höhe von Entschädigungen für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und nachteile
- Erstattung von Gutachten über Rechte an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über Pachtzinsen für Kleingärtner
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung der Bodenrichtwerte, der besonderen Bodenrichtwerte und der gebietstypischen Werte
- Ermittlung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten wie Indexreihen, Liegenschaftszinssätze u.a.
- Feststellungen über den Grundstücksmarkt (Übersicht)
- Zusatzfeststellungen bei vorzeitigen Besitzeinweisungen


