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Infos zum Gutachter­ausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges, kollegiales Fachgremium, das auf Landesebene für den Bereich einzelner Gebietskörperschaften (Kreise, Große kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte) gebildet wird.

Kraft Gesetzes ist der Gutachterausschuss selbständig und unabhängig und somit keinen Weisungen unterworfen; er soll seine Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausüben.

Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden durch die Bezirksregierung für 5 Jahre bestellt; eine erneute Bestellung ist zulässig. Die erforderliche Erfahrung der Gutachter in der Wertermittlung und ihre besondere Sachkunde ergeben sich aus ihren erlernten Berufen und ihren ausgeübten Tätigkeiten in den Bereichen Architektur, Bauwirtschaft, Finanzverwaltung, Immobilien und Vermessungs- und Liegen- schaftswesen.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lüdenscheid besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern sowie acht ehrenamtlichen Gutachtern .

Der Gutachterausschuss wird bei der Erstattung von Gutachten in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens 2 weiteren ehrenamtlichen Gutachtern tätig. In besonderen Fällen kann der Vorsitzende weitere ehrenamtliche Gutachter hinzu- ziehen. Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten und besonderen Bodenrichtwerten in Sanierungsgebieten sowie beim Beschluss über erforderliche Daten für die Wertermittlung beschließt der Gutachterausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens 4 weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten ist der als Gutachter bestellte Bedienstete der zuständigen Finanzbehörde mit heranzuziehen.

Kaufpreissammlung

Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung. Nach § 195 BauGB sind die Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Entsprechendes gilt für Enteignungs-, Umlegungs-, Grenzregelungs- und Zwangsversteigerungsbeschlüsse. Somit ist sichergestellt, dass der Gutachter- ausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird.

Weiterhin bildet die Kaufpreissammlung die Grundlage sowohl für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten als auch bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten nach dem Vergleichswertverfahren.

Die Kaufpreissammlung, die Kaufverträge und weitere Datensammlungen unterliegen nach gesetzlichen Vorschriften dem Datenschutz und dürfen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Nach der Auswertung der Kaufverträge sind diese zu vernichten.

Kostenpflichtige Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können bei berechtigtem Interesse in anonymisierter Form erteilt werden. Diese Möglichkeit wird insbesondere von Sachverständigen zur Begründung ihrer Gutachten genutzt.

In der Kaufpreissammlung werden sämtliche Grundstückskaufverträge entsprechend nach Grundstücksarten, Grundstückseigenschaften und bestimmten Ordnungs- merkmalen automatisiert geführt, nachdem eine umfassende Auswertung jedes geeigneten Kaufvertrages erfolgt ist.

Anschrift des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle

Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
in der Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

  • Vorsitzender des Gutachterausschusses
    Klaus Breul
    Zi. 614, Tel. 02351/17-1498
  • Geschäftsführung
    Klaus Breul
    Zi. 614, Tel. 02351/17-1498
  • Geschäftsstelle / Richtwertauskünfte
    Stefan Hilmert
    Zi. 613, Tel. 02351/17-2685
  • Grundstücksmarktdaten
    Kerstin Florin
    Zi. 626, Tel. 02351/17-1685

Fax: 02351/17-1714

eMail: gutachterausschuss@luedenscheid.de

  • Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
    montags 
    08:30 bis 12:00 Uhr 
    14:00 bis 16:00 Uhr 

    donnerstags
    08:30 bis 12:00 Uhr
    14:00 bis 16:00 Uhr       

    Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!