Rathaus + Bürger
Schnellzugriff A-Z
Hier finden Sie wichtige Seiten im Schnellzugriff
Schriftgröße anpassen
Layout verändern
Diese Seite vorlesen (Alt + L)

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lüdenscheid

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte - Was tut die eigentlich?

Hauptanliegen ist es, innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, regional wie überregional durch Anstöße, Anregungen und konkrete Maßnahmen traditionelle Rollenvorstellungen und Einstellungen abzubauen.

Ziel der Gleichstellungsbeauftragten ist es, dahinzuwirken, dass Interessen von Frauen und Männern in der Stadt Lüdenscheid angemessen berücksichtigt werden.

Gleichstellungsarbeit wird hier begriffen als Auftrag an alle Verantwortlichen, diskriminierenden Strukturen für Frauen durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.

Dies sind Ihre Aufgaben im Einzelnen:

  • Sie zeigt gesellschaftliche Benachteiligungen von Frauen auf und wirkt auf Veränderungen hin.
  • Sie arbeitet innerhalb und außerhalb der Verwaltung, das heißt für die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung Lüdenscheid genauso, wie für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lüdenscheid.
  • Sie entwickelt Konzepte und initiiert Projekte, die die Lebenssituation von Mädchen und Frauen in den Mittelpunkt rücken und die Chancengleichheit voranbringen.
  • Sie vernetzt die Interessen von Frauen gemeinsam mit Organisationen, Verbänden, Vereinen, Institutionen oder Einzelnen und fungiert als Vermittlerin zur Stadtverwaltung Lüdenscheid.
  • Sie nimmt Stellung zu frauenpolitischen Fragen, prüft Verwaltungsvorlagen und Ratsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen und bringt ebenso Änderungsvorschläge wie eigene Vorlagen ein.
  • Sie berät Mädchen und Frauen und vermittelt Kontakte zu anderen spezialisierten Beratungsstellen und Ämtern.
  • Sie schaltet sich ein, damit alle Personalentscheidungen in der Stadtverwaltung Lüdenscheid im Sinne des nordrhein-westfälischen Landesgleichstellungsgesetzes getroffen werden.
  • Sie informiert bei Veranstaltungen und durch Publikationen und organisiert Fortbildungen, Seminare sowie Kulturangebote.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@luedenscheid.de
Telefax: 02351/17-1765

Wiebke Grüne
Gleichstellungsbeauftragte
Raum: 109 (1. OG)
Telefon: 02351/17-1680

Karin Schmidt
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte und Organisation Gleichstellung
Raum: 108 (1. OG)
Telefon: 02351/17-1513

Weiterführende Infos:

Foto Deckblatt Frauenförderplan

Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Lüdenscheid (PDF)

Alle Kommunen Nordrhein-Westfalens wurden durch das Landesgleichstellungsgesetz 20.11.1999 verpflichtet, einen Frauenförderplan zu erstellen.

Auch Lüdenscheid verabschiedete 2000 seinen ersten Frauenförderplan, der mittlerweile vom zweiten abgelöst wurde. Wir in Lüdenscheid sehen den Frauenförderplan nicht als lästige bürokratische Übung, sondern als eine Chance Geschlechtergerechtigkeit zu realisieren.

Über den folgenden Link können Sie den Frauenförderplan als PDF-Dokument einsehen.

Weiterlesen »
Häusliche Gewalt ist strafbar!

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist strafbar. Dies wird besonders deutlich durch das Gewaltschutzgesetz, das am 01.01.2002 von der Bundesregierung in Kraft gesetzt wurde. Das Gesetz unterstützt die meist weiblichen Opfer von häuslicher Gewalt.

Weiterlesen »
Links zu dieser Seite:
Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte
Weitere Informationen zu Öffnungszeiten der Gleichstellungsstelle sowie zur Anfahrt.
Zum Seitenanfang | Zurück zur vorherigen Seite | Zur Startseite | Inhaltsverzeichnis | Kontakt | Impressum