Kommunale Gleichstellungsbeauftragte - Was tut die eigentlich?
Hauptanliegen ist es, innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, regional wie überregional durch Anstöße, Anregungen und konkrete Maßnahmen traditionelle Rollenvorstellungen und Einstellungen abzubauen.
Ziel der Gleichstellungsbeauftragten ist es, dahinzuwirken, dass Interessen von Frauen und Männern in der Stadt Lüdenscheid angemessen berücksichtigt werden.
Gleichstellungsarbeit wird hier begriffen als Auftrag an alle Verantwortlichen, diskriminierenden Strukturen für Frauen durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.
Alle Kommunen Nordrhein-Westfalens wurden durch das Landesgleichstellungsgesetz 20.11.1999 verpflichtet, einen Frauenförderplan zu erstellen.
Auch Lüdenscheid verabschiedete 2000 seinen ersten Frauenförderplan, der mittlerweile vom zweiten abgelöst wurde. Wir in Lüdenscheid sehen den Frauenförderplan nicht als lästige bürokratische Übung, sondern als eine Chance Geschlechtergerechtigkeit zu realisieren.
Über den folgenden Link können Sie den Frauenförderplan als PDF-Dokument einsehen.
Weiterlesen »Häusliche Gewalt ist strafbar. Dies wird besonders deutlich durch das Gewaltschutzgesetz, das am 01.01.2002 von der Bundesregierung in Kraft gesetzt wurde. Das Gesetz unterstützt die meist weiblichen Opfer von häuslicher Gewalt.
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