Zuständigkeiten und Öffnungszeiten
Sie suchen Wege aus der Schuldenfalle? Wir beraten Sie gerne, um die damit verbundenen Folgeprobleme zu beseitigen oder zumindest zu mindern.
Die Schuldnerberatung versteht sich als Hilfsangebot für ver- und überschuldete Familien und Einzelpersonen mit dem Ziel, die verschiedenartigen – gerade sozialen – Folgeprobleme von Überschuldung zu beseitigen und zu mindern. Schuldnerberatung in der sozialen Arbeit ist damit Teil umfassender Lebensberatung.
Die Schuldnerberatungsstelle bei der Stadt Lüdenscheid ist auch als geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt (sh. hierzu auch "Verbraucherinsolvenzberatung", Link am Seitenende).
Weitere Informationen zum Thema Schuldnerberatung finden Sie auf den Seiten der Schuldnerberatung der Stadt Lüdenscheid (sh. Link unter "weitere Informationen").
Darüber hinaus erhalten Sie Informationen von folgenden Stellen:
- Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium der Justiz
- Internetportal der Justiz NRW
| Pfändungsschutz nur noch auf dem P-Konto ab dem 1. Januar 2012 Ab dem 1. Januar 2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto. Dieses gilt sowohl für den Lohn als auch für Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld, ALG II und Sozialhilfe. Die 14-Tagesfrist fällt ersatzlos weg!
Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Verbraucherzentrale NRW: |


