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Schuldnerberatung der Stadt Lüdenscheid

Bitte unbedingt beachten!!!

Pfändungsschutz nur noch auf dem P-Konto ab dem 1. Januar 2012

Ab dem 1. Januar 2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto. Dieses gilt sowohl für den Lohn als auch für Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld, ALG II und Sozialhilfe.

Die 14-Tagesfrist fällt ersatzlos weg!
  • Bestehende Freigabebeschlüsse werden ab dem 1. Januar 2012 unwirksam.
  • Richten Sie ein P-Konto ein, sprechen Sie vorher mit Ihrer Bank/Sparkasse, welche Unterlagen benötigt werden.
  • Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen.
    Ein Gemeinschaftskonto (z. B. Eheleute-Konto) darf nicht als P-Konto geführt werden.
  • Die Umwandlung in ein P-Konto ist auch dann noch möglich, wenn bereits Pfändungen zugestellt wurden
    (4 Wochen Frist ab Zustellung des Beschlusses bei der Bank/Sparkasse).
  • Der Grundfreibetrag für jeden Kontoinhaber liegt z. Z. bei 1.028,89 Euro.
    Der Freibetrag kann erhöht werden, je nach Lebenssituation (Kinder, Ehegatten usw.).

Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Verbraucherzentrale NRW:

Bild Berechnungszettel

Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen?

Wir beraten Sie gern. Die Schuldnerberatung versteht sich als Hilfsangebot für ver- und überschuldete Familien und Einzelpersonen mit dem Ziel, die verschiedenartigen - gerade sozialen - Folgeprobleme von Überschuldung zu beseitigen und zu mindern. Schuldnerberatung in der sozialen Arbeit ist damit Teil umfassender Lebensberatung.

Die Schuldnerberatungsstelle bei der Stadt Lüdenscheid ist auch als geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt.

Wir können Ihnen helfen, wenn

  • Sie eine allgemeine Beratung zu Ihren Finanzen wünschen
    (z. B. Scheidung steht an, Umschuldung ist angedacht)
  • Sie den Überblick über Ihre Einnahme- und Ausgabesituation verloren haben
  • Ihr Konto gesperrt wurde
  • der Lohn gepfändet wurde
  • der Gerichtsvollzieher kommt
  • Wohnungsverlust aufgrund Ihrer Schulden droht.

Das können wir für Sie tun:

  • Haushaltsanalyse
  • Einsparmöglichkeiten aufzeigen
  • Ihre Fragen zu einzelnen Gläubigerschreiben beantworten
  • Tipps zur Existenzsicherung geben
  • Verhandeln mit den Gläubigern
  • Zahlungsvereinbarungen treffen, z. B. Stundung, Ratenvereinbarung
  • Verbraucherinsolvenzantrag stellen
    (Hierbei handelt es sich um den sogenannten Verbraucherkonkurs mit der Folge der Restschuldbefreiung)

Sie können sich an uns wenden, wenn Sie

  • nicht selbständig sind oder
  • ehemals selbständig waren und nicht mehr als 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen Sie bestehen.

Wie können Sie sich an uns wenden?

Die Schuldnerberatung der Stadt Lüdenscheid ist zuständig für Menschen, die in Lüdenscheid, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen oder Schalksmühle wohnen. Jede Mitarbeiterin hat einen festen Zuständigkeitsbereich, der sich nach dem Wohnort und dem Buchstaben richtet (näheres erfahren Sie unter Zuständigkeiten und Öffnungszeiten der Schuldnerberatung).

Alle Schuldnerberaterinnen bieten eine offene Sprechstunde an, in welcher kleinere oder akute Probleme besprochen und Termine vergeben werden.

Für weitergehende Beratungen ist es erforderlich, dass Sie sich von der für Sie zuständigen Mitarbeiterin einen Termin geben lassen. Den Termin können Sie telefonisch vereinbaren.

Sie können uns darüber hinaus auch per eMail unter der Adresse schuldnerberatung@luedenscheid.de erreichen.

Was können Sie selbst tun?

  • Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben.
    (Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier)
  • Sortieren Sie Ihre Unterlagen nach Gläubigern.
  • Gehen Sie keine neuen Zahlungsverpflichtungen ein.
  • Zahlen Sie die absolut notwendigen Rechnungen (z. B. Miete, Strom).
Verbraucherinsolvenzverfahren

Verbraucher­insolvenzverfahren

Hier finden Sie nähere Erläuterungen zu den einzelnen Stufen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Weiterlesen »
FAQ

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen aus dem Bereich Schuldnerberatung.
Weiterlesen »

Zuständigkeiten und Öffnungszeiten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Zuständigkeiten und Öffnungszeiten der Schuldnerberatung Lüdenscheid. Weiterlesen »
Pfändungstabelle

Pfändungstabelle gültig ab 01.07.2011 (PDF)

In der Pfändungstabelle können Sie ablesen, wie viel Ihnen bei einer Lohnpfändung von Ihrem Einkommen als Freibetrag erhalten bleiben muss.

Dieser Freibetrag ist insbesondere abhängig von der Zahl Ihrer Unterhaltspflichten, also Ihrer Kinder sowie Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners.

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Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben

Gegenüberstellung Haushaltseinnahmen u. -ausgaben (PDF)

Zur besseren Darstellung Ihrer finanziellen Haushaltssituation können Sie in diesem PDF-Dokument Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben eintragen. Ihr persönlicher Überschuss- bzw. Fehlbetrag wird dabei automatisch errechnet.

Die erstellte Haushaltsübersicht sollten Sie dann Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin der Schuldnerberatung bei einem Beratungstermin vorlegen.

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Interessante Links

Interessante Links

Weiterführende Links zum Thema Schulden und Schuldnerberatung. Weiterlesen »
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