Funktion des Flächennutzungsplans und Zuständigkeiten
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Der Flächennutzungsplan setzt den Rahmen für die künftige Bodennutzung auf den Grundstücken in der Gemeinde. Er bildet ein Bodennutzungskonzept für das gesamte Gemeindegebiet ab, dass auf den bestehenden städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen basiert.
Dem Flächennutzungsplan kommt eine wichtige Koordinierungsaufgabe zwischen den einzelnen Raumnutzungen und ihren Ansprüchen zu. Er dient dem Ziel, großräumige Nutzungskonflikte zwischen den unterschiedlichen baulichen und sonstigen Nutzungen auszuräumen.
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgt weder eine parzellenscharfe Darstellung der Bodennutzung noch eine Darstellung von Maßnahmen. Die Regelungstiefe beschränkt sich auf eine flächenhafte generalisierten Darstellung der Art der Bodennutzung in den Grundzügen. Dies entspricht seiner Funktion als sogenannter vorbereitender Bauleitplan, auf dessen Grundlage die verbindlichen Bebauungspläne zu entwickeln sind.
Hinsichtlich dieser Funktion ist der Flächennutzugsplan in regelmäßigen Abständen grundlegend zu überprüfen. Aufgrund der langen Laufzeit des derzeitigen rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erfolgt derzeit die Neuaufstellung des Planes.
Sie können sich über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes informieren.


